«Retterbabys»

Die mögliche Lebensrettung eines Kindes durch die Herstellung eines Ersatzteillager-Babys soll legitim werden!
Bei der Präimplatationsdiagnostik werden Eizellen und Sperma in der Glasschale vereint. Dies weil aus verschiedensten Gründen eine normale Empfängnis nicht möglich ist. Bei diesem Verfahren werden mehrere Embryonen gezeugt und beim Einsetzen in den Mutterleib wählen die Mediziner einfach auf gut Glück aus, das wollte das Gesetz so. Nun wird geschraubt und zwar zünftig. Anstatt zu sagen eine Selektion, mit der schwere Krankheiten verhindert werden können ja! – sonst nein! – befindet sich ein Teil der Ethikkommission auf der Ueberholspur. Da sollen Kinder gezüchtet werden dürfen, bei denen bereits bei ihrer Entstehung feststeht, dass für sie nicht die gleichen Rechte gelten werden. Sobald sie «reif» sind, werden sie ihrem Zweck folgend zum «Retten» abberufen. Ueber diese Kinder wird bestimmt, sie haben keine Chance sich dafür oder dagegen zu äussern.
Bis jetzt darf keine Organentnahme bei verstorbenen Menschen zur Lebensrettung anderer gemacht werden, ohne eigene Zustimmung oder derer von Verwandten – wohlverstanden: bei Toten!
Nun soll dieser Status zum Beginn des Lebens für eine bestimmte Sorte Mensch, die «Retterbabys» aufgehoben werden – mich graust davor!