Equipo Técnico Tena

Erklärung einer Selbstverständlichkeit

Dorothea LoosliEcuador

Eigentlich beschämend, dass es für die grundlegendste Gerechtigkeit einer Erklärung bedarf und diese nicht einmal rechtsverbindlich ist: Die UNO-Generalversammlung hat 2007 die nicht rechtsverbindliche Erklärung über die Rechte der indigenen Völker verabschiedet, da heisst es:

(…) in Anerkennung der dringenden Notwendigkeit, die angestammten Rechte der indigenen Völker, die sich aus ihren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen und ihrer Kultur, ihren spirituellen Traditionen, ihrer Geschichte und ihren Denkweisen herleiten, insbesondere ihre Rechte auf ihr Land, ihre Gebiete und ihre Ressourcen, zu achten und zu fördern.

Art.8/2: Die Staaten richten wirksame Mechanismen zur Verhütung und Wiedergutmachung der folgenden Handlungen ein:
b: jeder Handlung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass ihnen der Besitz ihres Landes, ihrer Gebiete und ihrer Ressourcen entzogen wird.

Art. 13/1: Indigene Völker haben das Recht, ihre Geschichte, ihre Sprache, ihre mündlichen Überlieferungen, ihre Denkweisen, ihre Schriftsysteme und ihre Literatur wiederzubeleben, zu nutzen, zu entwickeln und an künftige Generationen weiterzugeben sowie ihren Gemeinschaften, Orten und Personen eigene Namen zu geben und diese zu behalten.

Art. 14/1: Indigene Völker haben das Recht, ihre eigenen Bildungssysteme und -institutionen einzurichten und zu kontrollieren, in denen in ihrer eigenen Sprache und in einer ihren kulturspezifischen Lehr- und Lernmethoden entsprechenden Weise unterrichtet wird.

Art. 14/3: Die Staaten ergreifen gemeinsam mit den indigenen Völkern wirksame Massnahmen, um sicherzustellen, dass indigenen Menschen, insbesondere Kinder, einschliesslich derjenigen, die ausserhalb ihrer Gemeinschaften leben, nach Möglichkeit Zugang zu Bildung in ihrer eigenen Kultur und in ihrer eigenen Sprache haben.

Art. 39: Indigene Völker haben das Recht auf Zugang zu finanzieller und technischer Hilfe der Staaten und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, um in den Genuss der in dieser Erklärung enthaltenen Rechte zu kommen.

In der Provinz Napo/Ecuador haben sich die verschiedenen indigenen Völker im Equipo Técnico zusammen gefunden. Gemeinsam wollen sie ihre rund 110 Schulzentren mit über 10’800 Schüler und Schülerinnen gemäss ihrem Ausbildungskonzept MOSEIB/AMEIBO zu fördern. Ein wichtiger Grundstein besteht in der Verschriftlichung ihrer Sprache, sie benötigen Unterrichtsmaterial und grundsätzliche Infrastruktur um das zu verwirklichen. Zudem fehlen ihnen gut ausgebildete Lehrkräfte in den Fächern Englisch, Physik und Chemie. Eine wichtige Voraussetzung um die Gemeinschaften ihrem Ziel näher zu bringen:
»Die Jugendlichen erhalten in den Schulen die Möglichkeit, Kompetenzen und Kapazitäten zu entwickeln, die ihnen den Anschluss an Wissenschaft, Technologie und Innovationen der Weltgemeinschaft erlaubt und sie gleichzeitig in ihrem eigenen territorialen und kulturellen Umfeld bestärkt.»
Die Konzepte sind erarbeitet. Nun fehlen die nötigen Finanzen zur Umsetzung, der ecuatorianische Staat steckt aufgrund des tiefen Ölpreises in der Krise und das schwere Erdbeben hat die Staatsfinanzen zusätzlich stark beansprucht.
Wäre es nun nicht an der Internationalen (Art.39), diese Schritte zu unterstützen?
Die kreative Entwicklungsberatung arbeitet intensiv daran, dass es nicht nur bei den schönen Worten bleibt – aber ich brauche Unterstützung!

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